In den Erstunterweisungen zum Akkreditierungssystem, die für alle Inspektoren eine Pflichtschulung war, hatten wir die Notwendigkeit des Aufdrucks eines DAkkS-Akkreditierungslogos auf den Inspektionsbericht (früher AU-,GAP/GSP-, SP-Prüfnachweis) erläutert.
Da zum 01.07.2022 die Vollakkreditierung vollumfänglich greifen wird, benötigen die Überwachungsorganisationen einen eindeutigen Nachweis darüber, dass der vorlegende Betrieb alle Anforderungen erfüllt. Zur Sicherstellung dieser Qualitätsanforderung wird das DAkkS-Logo nur dann zusammen mit dem Inspektionsbericht aus dem Programm AÜKplus ausgedruckt werden können, wenn Kalibrierscheine, Schulungsnachweise etc. gültig eingepflegt worden sind und das Personal von der anerkennenden Innung bestätigt wurde.